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VerfGH-Vorlage zum Landesfinanzausgleichsgesetz | …

2019-6-28 · Nach Art. 49 Abs. 6 LV sei die Finanzausstattung der Kommunen grundsätzlich nur dann angemessen, wenn die kommunalen Finanzmittel ausreichten, um den Gemeinden und Gemeindeverbänden die Erfüllung aller zugewiesenen und im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung auch die Wahrnehmung selbstgewählter Aufgaben zu ermöglichen.

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