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Gesundheitsprodukte - Medikamente - Arzneimittel ...

Handel mit Gesundheitsprodukten - Arzneimittel dürfen in Deutschland nur mit behördlicher Zulassung beworben und vertrieben werden. Sonstige Produkte bedürfen keiner Zulassung und dürfen frei verkauft und beworben werden. Allerdings sind dabei zahlreiche Vorschriften und Verbote bezüglich des Handels und des Bewerbens auf den Produkten und deren Verpackungen sowie im Internet zu beachten

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